Das Job-Center Hildesheim hatte mich zu einem “Gespräch über meine berufliche Situation” eingeladen, obwohl ich inzwischen einen traumhaften neuen Job habe und infolgedessen zum Zeitpunkt der Einladung gar nicht mehr im Bezug stand (Dieser Blog berichtete.). Heute bin ich in der glücklichen Lage, dem geneigten Leser die Fortsetzung präsentieren zu können.
Nach langer und intensiver Abwägung habe ich beschlossen, der freundlichen Einladung nicht Folge zu leisten, sondern lieber auf die Geburtstagsfeier meiner Schwägerin zu gehen. Ich erschien also am vergangenen Donnerstag am 17:00 Uhr nicht in Zimmer 320 im Jobcenter am Marienfriedhof, sondern kitzelte zu diesem Zeitpunkt meine Nichte. Mal sehen, dachte ich, wann die das merken. Indes wurde ich hinsichtlich der Reaktionszeit der Behörde angenehm überrascht: Bereits heute wurde mir eine “Folgeeinladung” und eine “Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion” förmlich zugestellt (Das heißt, das ist nicht ganz richtig: Der Brief wurde dem Treppenhaus förmlich zugestellt, ich fand ihn auf den Stufen vor meiner Wohnungstür, als ich zum Einkaufen ging. Die Anteilnahme des ganzen Hauses ist mir sicher.)
In der “Folgeeinladung” heißt es:
Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen.
Die “Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion” führt dazu weiter aus:
Nach bisherigem Stand sind keine Gründe erkennbar, die dies rechtfertigen.
Und dann:
Es ist der tatsächliche Hergang der Ereignisse zu ermitteln.
Und schließlich:
Reichen Sie den ausgefüllten Antwortvordruck bitte bis zum 14. Juli 2013 bei Ihrem Jobcenter ein. Anderenfalls muss nach Aktenlage entschieden werden.
(Hervorhebung von mir.)
Na, dann wollen wir die Aktenlage doch mal zusammenstellen:
Mit Schreiben vom 2. April 2013 hatte ich dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich in Lohn und Brot stehe, auf die mir noch ergänzend zustehenden Leistungen verzichte und mich dankend aus dem Bezug abmelde. Wohlweislich hatte ich das per Telefax übermittelt, das Faxprotokoll befindet sich also jedenfalls in *meiner* Akte. Auch um ein Kassenzeichen zwecks Rückzahlung der bereits erhaltenen Leistungen für April hatte ich übrigens gebeten.
Der Bewilligungszeitraum endete am 31. Mai 2013. Einen Fortzahlungsantrag hatte ich ganz bewußt nicht gestellt.
Am 3. Juni 2013 erfolgte der Anruf der Sachbearbeiterin, der damit endete, dass ich sie bat, in die Akte zu schauen. Zwei Tage später hatte ich die “1. Einladung” im Kasten und begann mich zu fragen, wann sie dies wohl tun würde.
Offenbar hatte sie dazu immer noch keine Lust, sondern planscht lieber weiter im Topf mit den Textbausteinen. Aus ihrer Sicht bin ich nur ein weiterer renitenter nichtnutziger Schmarotzer, den sie mit dem Instrumentarium des SGB II zu disziplinieren hat. Der Gedanke, dass ihr Gegenüber möglicherweise Recht hat, kommt der Dame überhaupt nicht.
Kafka hätte seine helle Freude daran. Mir indes bleibt das Lachen immer mehr im Halse stecken, je mehr ich drüber nachdenke. Ich bin ja nun in der glücklichen Lage mich wehren zu können, ohne mich eigentlich wehren zu müssen, da ich gottlob meine Brötchen wieder selbst verdiene. Das geht so vielen anderen nicht so, die dieser hirn- und herzlosen Bürokratie schutzlos ausgeliefert sind.